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   BVerwG, 25.02.1987 - 8 B 1.87   

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BVerwG, 25.02.1987 - 8 B 1.87 (https://dejure.org/1987,11871)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 8 B 1.87 (https://dejure.org/1987,11871)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 8 B 1.87 (https://dejure.org/1987,11871)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1987 - 8 B 1.87
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob das Verwaltungsgericht seiner Aufklärungspflicht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) nachgekommen ist, betrifft einen Verfahrensmangel im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung, der in Wehrpflichtsachen nach § 34 Abs. 2 Satz WPflG nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Beschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67]= Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 7 S. 5 m.weit.Nachw., st.Rspr.).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1987 - 8 B 1.87
    Das gilt auch, soweit der Kläger vorträgt, der behauptete Verfahrensmangel führe auf eine grundsätzliche Rechtsfrage, und das angefochtene Urteil weiche hinsichtlich der Verfahrensfrage von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. Beschluß vom 25. März 1968 - BVerwG VIII B 7.68 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 5 S. 3 f.).
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1987 - 8 B 1.87
    Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht in eine zulässige Verfahrensrevision umgedeutet werden (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f st.Rspr.).
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